ErwGr. 14

REG_2006_1925 · über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln

Eine übermäßige Zufuhr an Vitaminen und Mineralstoffen kann schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit haben, weshalb es gegebenenfalls erforderlich ist, sichere Höchstgehalte für den Zusatz dieser Stoffe zu Lebensmitteln festzulegen. Diese Gehalte müssen die Gewähr dafür bieten, dass die normale Verwendung der Erzeugnisse gemäß den Anweisungen des Herstellers und im Rahmen einer abwechslungsreichen Ernährung für die Verbraucher sicher ist. Daher sollte es sich um sichere Gesamthöchstgehalte an den Vitaminen und Mineralstoffen handeln, die in dem Lebensmittel natürlicherweise vorhanden sind und/oder diesem — zu welchem Zweck auch immer, einschließlich zu technologischen Zwecken — zugesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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