ErwGr. 5

REG_2006_1925 · über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln

Da mit der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel (3) detaillierte Vorschriften über Nahrungsergänzungsmittel, die Vitamine und Mineralstoffe enthalten, erlassen wurden, sollten die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung hinsichtlich Vitaminen und Mineralstoffen nicht für Nahrungsergänzungsmittel gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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