ErwGr. 6

REG_2006_1925 · über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln

Die Hersteller setzen Lebensmitteln Vitamine und Mineralstoffe zu verschiedenen Zwecken zu, unter anderem, um bei Lebensmitteln den Gehalt wiederherzustellen, wenn dieser bei der Herstellung, Lagerung oder dem Behandeln reduziert wurde, oder um einen vergleichbaren Nährwert wie bei Lebensmitteln herbeizuführen, zu denen sie als Alternative gedacht sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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