Art. 1

REG_2006_1930 · zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

Anhang I Teils II (Zolltarif) Abschnitt VI Kapitel 30 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wird wie folgt geändert:
1) Der Eintrag in der dritten Spalte bei KN-Code 3006 10 30 erhält folgende Fassung: „ 6,5 (*1) (*1) Zollsatz auf unbestimmte Zeit autonom ausgesetzt.“;"
2) Der Eintrag in der dritten Spalte bei KN-Code 3006 91 00 erhält folgende Fassung: „ 6,5 (*2) (*2) Zollsatz auf unbestimmte Zeit autonom ausgesetzt.“."

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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