ErwGr. 5

REG_2006_1930 · zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

Da die mit dieser Verordnung eingeführte Änderung ab demselben Datum anzuwenden ist wie die in der Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 festgelegte KN für 2007 (2), sollte diese Verordnung unverzüglich in Kraft treten und mit Wirkung vom 1. Januar 2007 gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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