Art. 1 – Ziel

REG_2006_2038 · über die mehrjährige Finanzierung der Maßnahmen der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs im Bereich der Meeresverschmutzung durch Schiffe und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002

Diese Verordnung enthält die Regelung für den Finanzbeitrag der Gemeinschaft zum Haushalt der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für die Durchführung der Aufgaben, die der Agentur gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 im Bereich des Eingreifens bei Meeresverschmutzung durch Schiffe und damit zusammenhängender Maßnahmen übertragen wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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