ErwGr. 8

REG_2006_266 · zur Einführung von Begleitmaßnahmen für Staaten des AKP-Zuckerprotokolls, die von der Reform der EU-Zuckermarktordnung betroffen sind

Da die Hilfe den spezifischen Anpassungsbemühungen entsprechen sollte, die jeder dieser AKP-Lieferanten infolge der Zuckerreform unternehmen muss, sollten objektive Kriterien für die Bemessung der Hilfe festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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