ErwGr. 9

REG_2006_266 · zur Einführung von Begleitmaßnahmen für Staaten des AKP-Zuckerprotokolls, die von der Reform der EU-Zuckermarktordnung betroffen sind

Die Hilfe sollte für ein Jahr bereitgestellt werden, wobei im Rahmen des Entwicklungsteils des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftliche Zusammenarbeit eine Anschlusshilfe bis zum Jahr 2013 vorgesehen werden sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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