Art. 1 – Gegenstand

REG_2006_266 · zur Einführung von Begleitmaßnahmen für Staaten des AKP-Zuckerprotokolls, die von der Reform der EU-Zuckermarktordnung betroffen sind

(1)Es wird eine Regelung für finanzielle und technische Hilfe und gegebenenfalls Budgethilfe eingeführt, um den Anpassungsprozess in den Staaten des AKP- Zuckerprotokolls zu flankieren, die infolge der geplanten Reform der Gemeinsamen Marktordnung für Zucker mit neuen Bedingungen auf dem Zuckermarkt konfrontiert sind.
(2)Vorbehaltlich Artikel 11 Absatz 3 wird diese Regelung im Jahr 2006 durchgeführt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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