ErwGr. 4

REG_2006_336 · zur Umsetzung des Internationalen Codes für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs innerhalb der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 3051/95 des Rates

Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 3051/95 des Rates vom 8. Dezember 1995 über Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs von Ro-Ro-Fahrgastfährschiffen (3) wurde der ISM-Code mit Wirkung vom 1. Juli 1996 für alle Ro-Ro-Fahrgastfährschiffe verbindlich, die im Linienverkehr von und nach Häfen der Mitgliedstaaten auf Inland- oder Auslandfahrt eingesetzt werden, unabhängig von der geführten Flagge. Dies war ein erster Schritt zur Gewährleistung einer einheitlichen und kohärenten Umsetzung des ISM-Codes in allen Mitgliedstaaten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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