ErwGr. 5

REG_2006_336 · zur Umsetzung des Internationalen Codes für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs innerhalb der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 3051/95 des Rates

Am 1. Juli 1998 wurde der ISM-Code nach den Bestimmungen von Kapitel IX des SOLAS-Übereinkommens für Unternehmen verbindlich, die Fahrgastschiffe — auch Hochgeschwindigkeitsfahrgastschiffe —, Öltankschiffe, Chemikalientankschiffe, Gastankschiffe, Massengutschiffe oder Hochgeschwindigkeitsfrachtschiffe von 500 BRZ und darüber auf Auslandfahrt betreiben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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