Art. 12 – Änderung der Verordnung (EG) Nr. 314/2002

REG_2006_493 · mit Übergangsmaßnahmen für die Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1265/2001 und (EG) Nr. 314/2002

Die Verordnung (EG) Nr. 314/2002 wird wie folgt geändert:
1.Artikel 4a Absatz 5 wird gestrichen.
2.Dem Artikel 4c Absatz 1 Unterabsatz 3 wird folgender Satz angefügt: „Die Mitteilung zum Wirtschaftsjahr 2005/06 erfolgt vor dem 1. Dezember 2006.“
3.Artikel 8 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Für das Wirtschaftsjahr 2005/06 werden die in Unterabsatz 1 Buchstaben a und b genannten Beträge und Koeffizienten vor dem 15. Februar 2007 festgesetzt.“ b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: i) Dem Unterabsatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Für das Wirtschaftsjahr 2005/06 werden die Abrechnungen vor dem 28. Februar 2007 aufgestellt.“ ii) Dem Unterabsatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Für das Wirtschaftsjahr 2005/06 erfolgt diese Zahlung vor dem 15. April 2007.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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