(1)Für das Wirtschaftsjahr 2006/07 wird den Mitgliedstaaten eine Übergangsquote Zucker von 497 780 Tonnen zugeteilt, die nach der Tabelle in Anhang II Teil A aufgeteilt wird. Die Quote gemäß Unterabsatz 1 gilt nur für Zucker aus vor dem 1. Januar 2006 ausgesäten Zuckerrüben. Der Mindestpreis dieser Zuckerrüben im Sinne von Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 wird auf 47,67 EUR/t festgesetzt.
(2)Für das Wirtschaftsjahr 2006/07 wird den Mitgliedstaaten eine Übergangsquote Isoglucose von 126 921 Tonnen Trockenstoff zugeteilt, die nach der Tabelle in Anhang II Teil B aufgeteilt wird.
(3)Für das Wirtschaftsjahr 2006/07 wird den Mitgliedstaaten eine Übergangsquote Inulinsirup von 80 180 Tonnen Trockenstoff, ausgedrückt in Weißzucker/Isoglucose-Äquivalent, zugeteilt, die nach der Tabelle in Anhang II Teil C aufgeteilt wird.
(4)Die in den Absätzen 1, 2 und 3 vorgesehenen Übergangsquoten a) sind vom befristeten Umstrukturierungsbetrag gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 320/2006 befreit, b) kommen nicht für die in der Verordnung (EG) Nr. 320/2006 vorgesehenen Beihilfen in Betracht.
(5)Die Mitgliedstaaten teilen die Übergangsquoten nach objektiven Kriterien unter Gewährleistung der Gleichbehandlung der Erzeuger und unter Vermeidung von Markt- und Wettbewerbsverzerrungen den in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassenen und gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 zugelassenen Zucker, Isoglucose und Inulinsirup erzeugenden Unternehmen zu.
(6)Die Mitgliedstaaten führen eine Kontrollregelung ein und treffen die erforderlichen Maßnahmen, um die Erzeugung der in den Absätzen 1, 2 und 3 genannten Erzeugnisse insbesondere hinsichtlich der Übereinstimmung des Zuckers mit den vor dem 1. Januar 2006 ausgesäten Zuckerrüben zu überprüfen. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission vor dem 15. Juli 2006 die Aufschlüsselung der mit diesem Artikel zugeteilten Übergangsquoten auf die Unternehmen mit. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission vor dem 31. Dezember 2006 ihre Kontrollmaßnahmen und die Ergebnisse mit.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025
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