Art. 6 – Produktionsabgaben

REG_2006_493 · mit Übergangsmaßnahmen für die Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1265/2001 und (EG) Nr. 314/2002

Für die Festsetzung und Erhebung der Produktionsabgaben des Wirtschaftsjahrs 2005/06, einschließlich der in Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 vorgesehenen Berichtigungen der Berechnung der Abgaben für die Wirtschaftsjahre 2001/02 bis 2004/05, gilt die Verordnung (EG) Nr. 314/2002 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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