Art. 20 – Beantragung einer Lizenz oder einer speziellen Fangerlaubnis

REG_2006_51 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen (2006)

Einem an die Kommission gerichteten Antrag einer Behörde eines Drittlands auf Erteilung einer Lizenz oder einer speziellen Fangerlaubnis sind folgende Angaben beizufügen:
a)Name des Schiffes,
b)Registriernummer,
c)äußere Kennbuchstaben und –ziffern,
d)Registrierhafen,
e)Name und Anschrift des Eigners oder Charterers,
f)Bruttoraumzahl und Länge über alles,
g)Maschinenleistung,
h)Rufzeichen und Funkfrequenz;
i)vorgesehene Fangmethode;
j)vorgesehenes Fanggebiet,
k)Arten, die gefangen werden sollen,
l)Zeitraum, für den die Lizenz beantragt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 20 REG_2006_51 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 20 REG_2006_51 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.