ErwGr. 1

REG_2006_545 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1464/2004 hinsichtlich der Bedingungen für die Zulassung des zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ zählenden Futtermittelzusatzstoffes Monteban

Der zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ zählende Zusatzstoff Narasin (Monteban, Monteban G 100) wurde gemäß der Richtlinie 70/524/EWG des Rates (2) unter bestimmten Bedingungen zugelassen. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1464/2004 der Kommission (3) wurde der Zusatzstoff für zehn Jahre zur Verwendung für Masthühner zugelassen, wobei die Zulassung an einen für das Inverkehrbringen des Zusatzstoffes Verantwortlichen gebunden ist. Der Zusatzstoff wurde auf der Grundlage von Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 als bereits bestehendes Produkt gemeldet. Da alle nach der genannten Bestimmung erforderlichen Informationen vorgelegt wurden, wurde dieser Zusatzstoff in das Gemeinschaftsregister für Futtermittelzusatzstoffe eingetragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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