ErwGr. 3

REG_2006_545 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1464/2004 hinsichtlich der Bedingungen für die Zulassung des zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ zählenden Futtermittelzusatzstoffes Monteban

Die Behörde schlug in ihrem Gutachten vom 27. Juli 2004 vor, einen Rückstandshöchstgehalt (MRL) von 50 μg/kg für alle feuchten Gewebe von Masthühnern festzulegen, und folglich wurde eine Wartezeit von einem Tag vor der Schlachtung als ausreichend erachtet. Unter Umständen muss der im Anhang zu dieser Verordnung genannte Rückstandshöchstgehalt überprüft werden, wenn Ergebnisse einer Bewertung des Wirkstoffs durch die Europäische Arzneimittel-Agentur vorliegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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