ErwGr. 17

REG_2006_657 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das Vereinigte Königreich und zur Aufhebung der Entscheidung 98/256/EG des Rates sowie der Entscheidungen 98/351/EG und 1999/514/EG

Angesichts der aktuellen Unterschiede in der Altersgrenze für das Entfernen der Wirbelsäule als spezifiziertes Risikomaterial zwischen dem Vereinigten Königreich und den anderen Mitgliedstaaten sollte aus Gründen der besseren Kontrolle die unmittelbare Wirkung dieser Verordnung nicht für Wirbelsäulen von im Vereinigten Königreich nach dem 31. Juli 1996 geborenen oder aufgezogenen und vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung geschlachteten Tiere gelten. Diese Wirbelsäulen und daraus hergestellte Erzeugnisse sollten nicht aus dem Vereinigten Königreich in andere Mitgliedstaaten oder Drittländer versendet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2025

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