ErwGr. 3

REG_2006_688 · zur Änderung der Anhänge III und XI der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Überwachung transmissibler spongiformer Enzephalopathien und spezifizierten Risikomaterials von Rindern in Schweden

Am 3. März 2006 bestätigte das gemeinschaftliche Referenzlaboratorium für TSE den ersten Fall von BSE in Schweden. Da das Auftreten von BSE bei einheimischen Rindern also nicht mehr als unwahrscheinlich gelten kann, ist es nicht mehr angemessen, dass Schweden in den Genuss von Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Überwachung gesunder Schlachtrinder und hinsichtlich der Altersgrenze bei der Entfernung der Wirbelsäule bei Rindern kommen soll.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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