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REG_2006_765 · über restriktive Maßnahmen gegen Präsident Lukaschenko und verschiedene belarussische Amtsträger

Am 10. April 2006 beschloss der Rat, restriktive Maßnahmen gegen Präsident Lukaschenko, die belarussische Führung und die Amtsträger zu erlassen, die für die Verletzung internationaler Wahlstandards und internationaler Menschenrechtsvorschriften sowie das harte Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich sind. Gegen die betroffenen Personen sollten ein Visumerteilungsverbot und gegebenenfalls weitere gezielte Maßnahmen erlassen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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