Art. 1

REG_2006_847 · zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte zubereitete oder haltbar gemachte Fische

(1)Für Gemeinschaftseinfuhren von zubereitetem oder haltbar gemachtem Fisch aus Thunfischen, echtem Bonito und anderen Fischen der Euthynnus-Arten, andere als ganz oder in Stücken, des KN-Codes 1604 20 70 wird ein jährliches Zollkontingent von 2 558 Tonnen eröffnet, für das Zollfreiheit gilt.
(2)Für Gemeinschaftseinfuhren von zubereitetem oder haltbar gemachtem Fisch aus Sardinen, Boniten, Makrelen der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus, Fische der Art Orcynopsis unicolor, andere als ganz oder in Stücken, des KN-Codes 1604 20 50 wird ein jährliches Zollkontingent von 2 275 Tonnen eröffnet, für das Zollfreiheit gilt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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