ErwGr. 2

REG_2006_864 · zur Einstellung der Fischerei auf Kaiserbarsch im ICES-Gebiet III, IV, V, VI, VII, VIII, IX, X, XII (EG-Gewässer und internationale Gewässer) durch Schiffe unter der Flagge Frankreichs

Nach den der Kommission übermittelten Angaben haben die Fänge aus dem im Anhang der vorliegenden Verordnung genannten Bestand durch Schiffe, die die Flagge des im Anhang genannten Mitgliedstaats führen oder in diesem Mitgliedstaat registriert sind, die für 2006 zugeteilte Quote erreicht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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