ErwGr. 6

REG_2006_949 · zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

Um die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft mit den derzeitigen internationalen Verpflichtungen der Gemeinschaft nach Maßgabe der Interpretation der zuständigen Gremien der WTO in Einklang zu bringen, ist die Zusätzliche Anmerkung 7 in Bezug auf Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse der Unterposition 0210 99 zu ändern. Diese Änderung erfolgt unbeschadet des Ergebnisses möglicher Entscheidungen, die gegebenenfalls von den zuständigen Gremien der Weltzollorganisation diesbezüglich getroffen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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