ErwGr. 8

REG_2006_949 · zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2002, mit der Teile von Hühnern, entbeint, gefroren, tiefgehend und in allen Teilen gleichmäßig gesalzen, mit einem Gehalt an Kochsalz von 1,2 bis 1,9 GHT in KN-Unterposition 0207 14 10 eingereiht werden, wird mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung ungültig und ist daher aufzuheben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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