zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1490/2002 mit weiteren Durchführungsbestimmungen für die dritte Stufe des Arbeitsprogramms gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2229/2004 mit weiteren Durchführungsbestimmungen für die vierte Stufe des Arbeitsprogramms gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates
REG_2007_1095 · 40 Normen
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
- ErwGr. 4
- ErwGr. 5
- ErwGr. 6
- ErwGr. 7
- ErwGr. 8
- ErwGr. 9
- ErwGr. 10
- ErwGr. 11
- Art. 1Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1490/2002
- Art. 11Erhalt des Entwurfs eines Bewertungsberichts und Zugang zu diesem
- Art. 11aPrüfung des Entwurfs eines Bewertungsberichts
- Art. 11bWirkstoffe mit eindeutigen Hinweisen darauf, dass sie keine schädlichen Auswirkungen haben
- Art. 11cKonsultation der EBLS
- Art. 11dVorlage zusätzlicher Informationen nach Übermittlung des Entwurfs eines Bewertungsberichts an die EBLS
- Art. 11eRücknahme durch den Antragsteller
- Art. 11fWirkstoff, bei dem es eindeutige Hinweise auf schädliche Auswirkungen gibt
- Art. 12Vorlage eines Richtlinien- oder Entscheidungsentwurfs
- Art. 12aStellungnahme der EBLS
- Art. 2Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2229/2004
- Art. 24Erhalt des Entwurfs eines Bewertungsberichts und Zugang zu diesem
- Art. 24aBewertung des Entwurfs eines Bewertungsberichts
- Art. 24bWirkstoffe mit eindeutigen Hinweisen darauf, dass sie keine schädlichen Auswirkungen haben
- Art. 24cKonsultation der EBLS
- Art. 24dVorlage zusätzlicher Informationen nach Übermittlung des Entwurfs eines Bewertungsberichts an die EBLS
- Art. 24eRücknahme durch den Antragsteller
- Art. 24fWirkstoff, bei dem es eindeutige Hinweise auf schädliche Auswirkungen gibt
- Art. 25Vorlage eines Richtlinien- oder Entscheidungsentwurfs
- Art. 25aStellungnahme der EBLS
- Art. 3Übergangsbestimmungen für die Verordnung (EG) Nr. 1490/2002
- Art. 4Übergangsbestimmungen für die Verordnung (EG) Nr. 2229/2004
- Art. 5
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1490/2002 mit weiteren Durchführungsbestimmungen für die dritte Stufe des Arbeitsprogramms gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2229/2004 mit weiteren Durchführungsbestimmungen für die vierte Stufe des Arbeitsprogramms gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.