Art. 4

REG_2007_1237 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Entscheidung 2006/696/EG hinsichtlich des Inverkehrbringens von Eiern aus mit Salmonellen infizierten Legehennenherden

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab
— 1. November 2007, sofern durch die epidemiologische Untersuchung lebensmittelbedingter Ausbrüche gemäß Artikel 8 der Richtlinie 2003/99/EG Salmonella spp. in der Legehennenherde als Infektionsquelle für den Menschen durch den Verzehr von Eiern oder Eierzeugnissen ermittelt wird;
— spätestens 1. Januar 2009 für alle übrigen Legehennenherden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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