ErwGr. 1

REG_2007_129 · über die Zollbefreiung für bestimmte pharmazeutische Wirkstoffe mit einem von der Weltgesundheitsorganisation vergebenen „Internationalen Freinamen“ (INN) und für bestimmte Erzeugnisse, die zur Herstellung pharmazeutischer Fertigerzeugnisse verwendet werden, und zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87

Während der Verhandlungen im Rahmen der Uruguay-Runde einigten sich die Gemeinschaft und einige andere Länder darauf, dass die Zollfreiheit außer für die pharmazeutischen Erzeugnisse des Kapitels 30 und der Positionen 2936, 2937, 2939 und 2941 des Harmonisierten Systems (HS) auch für bezeichnete pharmazeutische Wirkstoffe mit einem von der Weltgesundheitsorganisation vergebenen „Internationalen Freinamen“ (INN) gelten sollte, für bestimmte Salze, Ester und Hydrate dieser INN sowie bezeichnete Zwischenprodukte, die zur Herstellung pharmazeutischer Fertigerzeugnisse verwendet werden, vom Zoll befreit werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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