ErwGr. 3

REG_2007_129 · über die Zollbefreiung für bestimmte pharmazeutische Wirkstoffe mit einem von der Weltgesundheitsorganisation vergebenen „Internationalen Freinamen“ (INN) und für bestimmte Erzeugnisse, die zur Herstellung pharmazeutischer Fertigerzeugnisse verwendet werden, und zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87

Die Teilnehmer beschlossen, dass Vertreter der WTO-Mitglieder, die Vertragspartei des „Record of Discussions“ sind, unter Leitung des WTO-Rates für den Handel mit Waren zusammenkommen — in der Regel spätestens alle drei Jahre — um zu prüfen, ob in die Liste der Erzeugnisse zusätzliche pharmazeutische Erzeugnisse aufgenommen und damit vom Zoll befreit werden sollen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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