Art. 2

REG_2007_1355 · mit autonomen Übergangsmaßnahmen zur Eröffnung von Gemeinschaftszollkontingenten für die Einfuhr von Würsten und bestimmten Fleischerzeugnissen mit Ursprung in der Schweiz

Die Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung werden nach dem in Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2759/75 genannten Verfahren erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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