ErwGr. 4

REG_2007_1355 · mit autonomen Übergangsmaßnahmen zur Eröffnung von Gemeinschaftszollkontingenten für die Einfuhr von Würsten und bestimmten Fleischerzeugnissen mit Ursprung in der Schweiz

Um für dieses Zollkontingent in Betracht zu kommen, sollten die Erzeugnisse ihren Ursprung in der Schweiz haben und den in Artikel 4 des Abkommens genannten Regeln entsprechen —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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