ErwGr. 2

REG_2007_1435 · zur Aufhebung des Fangverbots für Hering in den Ostsee-Untergebieten 25—27, 28.2, 29 und 32 durch Schiffe unter der Flagge Deutschlands

Am 19. April 2007 teilte Deutschland der Kommission nach Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 mit, dass es für Schiffe unter seiner Flagge ein Fangverbot für Hering im ICES-Gebiet III d in den Ostsee-Untergebieten 25-27, 28.2, 29 und 32 mit Wirkung vom 20. April 2007 erlassen werde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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