ErwGr. 4

REG_2007_1435 · zur Aufhebung des Fangverbots für Hering in den Ostsee-Untergebieten 25—27, 28.2, 29 und 32 durch Schiffe unter der Flagge Deutschlands

Aus den Angaben, die die deutschen Behörden der Kommission übermittelt haben, geht hervor, dass im Rahmen der deutschen Quote für die Ostsee-Untergebiete 25—27, 28.2, 29 und 32 weiterhin eine bestimmte Menge Hering verfügbar ist. Die Fischerei auf Hering in diesem Gebiet durch Schiffe, die die Flagge Deutschlands führen oder in Deutschland registriert sind, ist deshalb zu genehmigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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