ErwGr. 2

REG_2007_1445 · zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Bereitstellung der Basisinformationen für Kaufkraftparitäten sowie für deren Berechnung und Verbreitung

Die gemeinschaftlichen KKP müssen nach einer harmonisierten Methodik erstellt werden, die mit der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft (3) im Einklang steht, mit der ein Rahmen für die Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in den Mitgliedstaaten festgelegt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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