ErwGr. 5

REG_2007_1445 · zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Bereitstellung der Basisinformationen für Kaufkraftparitäten sowie für deren Berechnung und Verbreitung

Die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 sieht vor, dass die Mitgliedstaaten aus dem Kohäsionsfonds förderfähig sind, deren Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen (BNE), gemessen in KKP und berechnet anhand der Gemeinschaftsdaten für den Zeitraum 2001 bis 2003, weniger als 90 % des durchschnittlichen BNE der EU-25 beträgt und die ein Programm zur Erfüllung der Bedingungen der wirtschaftlichen Konvergenz nach Artikel 104 des Vertrags durchführen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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