ErwGr. 7

REG_2007_1445 · zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Bereitstellung der Basisinformationen für Kaufkraftparitäten sowie für deren Berechnung und Verbreitung

Die Kommission (Eurostat) erhebt bereits jedes Jahr auf freiwilliger Grundlage bei den Mitgliedstaaten Basisinformationen für KKP. Dieses Verfahren ist zu einer festen Praxis in den Mitgliedstaaten geworden. Es ist jedoch ein Rechtsrahmen erforderlich, um die nachhaltige Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von KKP sicherzustellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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