Art. 6 – Folgekontrollen

REG_2007_1497 · zur Festlegung der Standardanforderungen an die Kontrolle auf Dichtheit ortsfester Brandschutzsysteme, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates

Das zertifizierte Personal konzentriert sich bei der Durchführung der Folgekontrollen gemäß Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 auf die Bereiche, in denen Lecks festgestellt und repariert wurden, sowie auf die angrenzenden Bereiche, die während der Reparatur besonderer Beanspruchung ausgesetzt waren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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