ErwGr. 2

REG_2007_1523 · über ein Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft

Es sollte klargestellt werden, dass nur Felle der Spezies Hauskatze und -hund unter diese Verordnung fallen. Da es jedoch wissenschaftlich nicht möglich ist, Felle von Hauskatzen von Fellen anderer Nicht-Hauskatzen-Subspezies zu unterscheiden, sollte in dieser Verordnung der Begriff Katze so definiert werden, dass er Tiere der Spezies „felis silvestris“ bezeichnet, was auch Nicht-Hauskatzen-Subspezies umfasst.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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