ErwGr. 10

REG_2007_168 · zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

Da die Agentur auf der bestehenden Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit aufbauen soll, sollte sich ihre Arbeit ebenfalls auf rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Phänomene sowie auf den Schutz der Rechte der Angehörigen von Minderheiten und die Gleichstellung der Geschlechter erstrecken, was zu den wesentlichen Bestandteilen des Grundrechtsschutzes zählt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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