ErwGr. 7

REG_2007_168 · zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

Daher sollte aufbauend auf der bestehenden Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit eine Agentur der Europäischen Union für Grundrechte errichtet werden, die den einschlägigen Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft und deren Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts in Grundrechtsfragen zur Seite steht und ihnen Informationen und Fachkenntnisse bereitstellt, um ihnen die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte zu erleichtern, wenn sie in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Maßnahmen einleiten oder Aktionen festlegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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