ErwGr. 4

REG_2007_168 · zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

Eine bessere Kenntnis der Grundrechtsproblematik in der Union und eine breitere Sensibilisierung der Öffentlichkeit für diese Problematik tragen dazu bei, die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte zu gewährleisten. Es würde zur Erreichung dieses Ziels beitragen, wenn eine Gemeinschaftsagentur errichtet würde, die damit betraut wäre, Informationen und Daten über Grundrechtsangelegenheiten bereitzustellen. Außerdem gehört die Schaffung effizienter Institutionen für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte zu den gemeinsamen Zielen der Gesellschaften weltweit und in Europa, wie auch in der Empfehlung Nr. R (97) 14 vom 30. September 1997 des Ministerkomitees des Europarates bekräftigt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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