ErwGr. 32

REG_2007_168 · zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

Diese Verordnung sollte nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass sie der Frage vorgreift, ob der Zuständigkeitsbereich der Agentur auf Tätigkeiten in den Bereichen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen ausgedehnt werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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