Art. 6 – Abweichungen von den Bestimmungen der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen und von der Verordnung (EG) Nr. 2222/2000

REG_2007_248 · mit Maßnahmen zu den im Rahmen des Sapard-Programms geschlossenen mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen und jährlichen Finanzierungsvereinbarungen und zum Übergang von der Förderung im Rahmen von Sapard zur Förderung im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums

Abweichend vom letzten Unterabsatz von Artikel 4 Absatz 7 und Artikel 5 Absatz 4 von Teil A des Anhangs der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen sowie von Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2222/2000 wird die Kommission unverzüglich über Änderungen der Durchführungs- und Zahlungsvorschriften der Sapard-Stelle nach deren Zulassung unterrichtet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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