Art. 3 – Ausgaben für die Ex-post-Bewertung der Sapard-Programme

REG_2007_248 · mit Maßnahmen zu den im Rahmen des Sapard-Programms geschlossenen mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen und jährlichen Finanzierungsvereinbarungen und zum Übergang von der Förderung im Rahmen von Sapard zur Förderung im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums

Ausgaben für die Ex-post-Bewertung der jeweiligen Sapard-Programme gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 2759/1999 sind im Rahmen der Komponente technische Hilfe der Programme 2007—2013 für die Entwicklung des ländlichen Raums gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 zuschussfähig und können aus dem ELER finanziert werden, sofern dies im Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum vorgesehen ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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