ErwGr. 15

REG_2007_248 · mit Maßnahmen zu den im Rahmen des Sapard-Programms geschlossenen mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen und jährlichen Finanzierungsvereinbarungen und zum Übergang von der Förderung im Rahmen von Sapard zur Förderung im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums

Da die im Rahmen des Sapard-Programms für die Beitrittsländer von 2004 eingeleiteten Programme noch nicht abgeschlossen sind, sollten im Hinblick auf ihren Abschluss mit der vorliegenden Verordnung Maßnahmen erlassen werden, die den in der Verordnung (EG) Nr. 1419/2004 festgelegten Maßnahmen entsprechen. Diese Maßnahmen sollten anwendbar sein, sobald die Maßnahmen der Verordnung (EG) Nr. 1419/2004 keine Anwendung mehr finden, d. h. ab dem 1. Mai 2007.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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