ErwGr. 2

REG_2007_321 · zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 396/92 über die Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur

In seinem Urteil in der Rechtssache C-396/02 (3) hat der Europäische Gerichtshof für Recht erkannt, dass die Tatsache, dass ein Muldenfahrzeug mit einer komplizierten, vielseitigen und präzisen Kippfunktion ausgestattet ist, seiner Tarifierung als Muldenkipper im Sinne der Unterposition 8704 10 der Kombinierten Nomenklatur nicht entgegensteht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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