ErwGr. 31

REG_2007_41 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitender Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen

Die Internationale Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Altantik (ICCAT) hat auf ihrer Jahrestagung 2006 Übersichten angenommen, denen zu entnehmen ist, ob und in welchem Umfang die Vertragsparteien ihre Fangmöglichkeiten überschritten oder nicht ausgeschöpft haben. In diesem Zusammenhang hat die ICCAT in einem Beschluss festgestellt, dass die Gemeinschaft im Jahr 2004 bei mehreren Beständen ihre Quoten unterschritten hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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