ErwGr. 33

REG_2007_41 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitender Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen

Die ICCAT hat auf ihrer Jahrestagung 2006 für bestimmte Bestände weit wandernder Arten im Atlantik und im Mittelmeer eine Reihe von technischen Maßnahmen angenommen, insbesondere neue Mindestgrößen für Roten Thun, Fangbeschränkungen in bestimmten Gebieten oder zu bestimmten Zeiten zum Schutz von Großaugenthun, Maßnahmen in Bezug auf die Sport- und Freizeitfischerei im Mittelmeer und die Einführung eines Stichprobenprogramms zur Einschätzung der Größe von Rotem Thun aus Käfighaltung. Im Interesse der Erhaltung der Fischbestände müssen diese Maßnahmen im Jahr 2007 durchgeführt werden, bis eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 973/2001 verabschiedet wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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