ErwGr. 2

REG_2007_439 · zur Umsetzung des Beschlusses 2006/526/EG des Rates über die Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits

Die von der Kommission nach Artikel 9 des Beschlusses erlassenen Vorschriften müssen den Grundsätzen des effizienten Finanzmanagements, der Partnerschaft, der Komplementarität und der Subsidiarität entsprechen und die Eigenverantwortung der örtlichen Regierung Grönlands für den Entwicklungsprozess sowie ein geeignetes Monitoring und eine geeignete Rechnungsprüfung durch die örtliche Regierung Grönlands selbst und durch die Kommission gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 2 REG_2007_439 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 2 REG_2007_439 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.