ErwGr. 4

REG_2007_439 · zur Umsetzung des Beschlusses 2006/526/EG des Rates über die Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits

Für die Ausarbeitung und Annahme des in Artikel 6 des Beschlusses genannten vorläufigen Programmplanungsdokuments für die nachhaltige Entwicklung Grönlands müssen ebenso Bestimmungen festgelegt werden wie für dessen Durchführung, Follow-up, Evaluierung und Überprüfung. In diesen Bestimmungen ist auch die Beteiligung der Kommission an diesen Maßnahmen zu regeln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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