Art. 1 – Gegenstand

REG_2007_439 · zur Umsetzung des Beschlusses 2006/526/EG des Rates über die Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits

Die Verordnung regelt Programmierung, Durchführung, Monitoring, Überprüfung und Evaluierung der Finanzhilfe der Gemeinschaft für Grönland, die von der Kommission vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013 gemäß dem Beschluss 2006/526/EG und der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften verwaltet wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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